Allgemeine Geschäftsbedindungen

 

1. Allgemeines

Allen Liefergeschäften der Firma Kleymann GmbH liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten auch für alle zukünftigen Aufträge des Bestellers ohne Rücksicht darauf, ob in jedem einzelnen Fall auf sie Bezug genommen wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Kleymann GmbH gehen jeden anderen Geschäfts- und Lieferbedingungen vor, es sei denn, dass die Firma Kleymann GmbH andere Geschäfts- und Lieferbedingungen ausdrücklich und schriftlich als für sich verbindlich anerkennt. 
Eines besonderen Widerspruchs der Firma Kleymann GmbH gegen andere Geschäfts- und Lieferbedingungen bedarf es nicht.

2. Zahlungsbedingungen

Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Firma Kleymann GmbH ist berechtigt, bei Überschreitung der Zahlungsfrist ab Fälligkeit die bei ihr tatsächlich entstandenen Zinsen, mindestens aber in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.

3. Gewährleistung und Haftung

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung bei ihm zu untersuchen. Mängelrügen müssen schriftlich innerhalb von 10 Tagen nach der Entdeckung des Mangels erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 
Die beanstandete Ware ist auf Kosten des Käufers zur Verfügung der Firma Kleymann GmbH zu halten. Der Käufer hat lediglich Anspruch auf Ersatz dieser Ware. Weitergehende Ansprüche sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.

4. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der Firma Kleymann GmbH. Der Käufer kann an gelieferten Waren durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Jede Verarbeitung erfolgt für die Firma Kleymann GmbH. Bei Einbau in fremde Ware durch den Käufer wird die Kleymann GmbH Miteigentümer an den neu entstandenen Produkten im Verhältnis des Wertes ihrer Waren zu den mitverwendeten Waren. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltswaren der Kleymann GmbH. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware oder des aus der Verarbeitung entstehenden Gegenstandes jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. 
Der Käufer tritt an die Firma Kleymann GmbH schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. 
Stehen Vorbehaltswaren nach Einbau oder Verarbeitung im Miteigentum der Firma Kleymann GmbH, werden die Forderungen aus Weiterveräußerung in Höhe des Wertes der gelieferten Ware abgetreten. Der Käufer ist jederzeit widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Firma Kleymann GmbH kann den Abnehmern des Käufers die Abtretung jederzeit anzeigen. Die Firma Kleymann GmbH wird die Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenen Verbindlichkeiten ist Lemgo. Vereinbarter Gerichtsstand für alle mit dem Vertrag im Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Lemgo.

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